Mit Wirkung vom [25.05.2021] wird die Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet. Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke. (s. Bekanntmachungen)