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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Klotten II [31084]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Westerwald-Osteifel mit Dienstsitz: Mayen
 
 
Flurbereinigungsplan bekanntgegeben
Im Bodenordnungsverfahren wurde der Flurbereinigungsplan bekanntgegeben.
Eine Übersichtskarte mit den neuen Flurstücken (Zuteilungskarte) ist im Unterpunkt "Karten" zum Herunterladen bereitgestellt.

 
letzte Aktualisierung: 08/01/2013
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Klotten II umfasst Teile der bereits in den siebziger Jahren flurbereinigten Weinbergslagen der Gemeinde Klotten.

Das erste Flurbereinigungsverfahren in Klotten trug mit dazu bei, im Ort Klotten den Weinbau zu stabilisieren und zu entwickeln. Nunmehr, mehr als 30 Jahre nach dem Be-sitzübergang, zeigt sich, dass die damals erzielten Verbesserungen im Weinbau infolge des fortschreitenden Strukturwandels nicht mehr ausreichen, einen geschlossenen Weinbau als Fundament für die Entwicklung des Dorfes und der Weinbaubetriebe zu er-halten. Strukturverbessernde Maßnahmen müssen zwingend ergriffen werden.
Die Anzahl der Weinbaubetriebe sinkt, neue Bewirtschaftungsformen werden eingeführt und die Betriebsstrukturen ändern sich. Auch die Rebfläche schrumpft, der Rebenbe-stand ist überaltert. Diesem Wandel im Weinbau muss Rechnung getragen werden. In mehreren Gesprächen zwischen der Winzerschaft, der Ortsgemeinde und dem DLR wurden Überlegungen angestellt, dass die auftretenden Nutzungskonflikte am besten durch ein Zweitbereinigungsverfahren gelöst werden können.

Das Flurbereinigungsgebiet ist so begrenzt, dass Maßnahmen der Landentwicklung, ins-besondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Umwelt- und Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt und auftretende Landnutzungskonflikte aufge-löst werden können. Die Umstellung auf moderne Erziehungsarten und Bewirtschaf-tungsmethoden wie z. B. Querterrassierungen, die auch den Maschineneinsatz ermögli-chen, ist dringend geboten. Auf Grund der Besitzzersplitterung und der ungünstigen Grundstücksform ist dies zurzeit nicht möglich.

Ziel des Verfahrens ist, den Weinbaubetrieben, die in Konkurrenz zu Betrieben in ande-ren Weinbaugebieten mit wesentlich günstigeren Bewirtschaftungsbedingungen stehen, Möglichkeiten zur Aufwandsminimierung zu schaffen. Dies ist durch eine weitere Vergrö-ßerung der Bewirtschaftungsgrundstücke im Zuge der anstehenden Neubestockung der Flächen am sinnvollsten zu erreichen. Hierdurch wird sichergestellt, dass in den Kernge-bieten des Klottener Weinbaus auch in Zukunft die weithin bekannten Spitzenweine er-zeugt werden. Gleichzeitig können Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Weinbergen (Ausweisung von Verbindungspfaden zwischen den Weinbergswegen) realisiert und den Grundstückseigentümern, die keinen Weinbau mehr betreiben wollen, eine Nutzungsalternative geboten werden, sei es in der Verpachtung oder in alternativen Nutzungsarten wie der Anlage von Obstflächen. Gerade Obstbäume können, wie früher vielfach üblich, wesentlich zur Auflockerung des Landschaftsbildes und zur ökologischen Aufwertung beitragen.

Das vorhandene Erschließungssystem entspricht von der Gestaltung her bis auf wenige Ausnahmen heutigen Anforderungen.

Die Grundstücke müssen daher unter Berücksichtigung der landespflegerischen Belange nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengelegt und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltet und - soweit erforderlich - erschlossen wer-den. So können die Kosten der Produktion, Bewirtschaftung und Wirtschaftsführung ge-senkt und damit die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe für die Zukunft verbessert und gesichert werden.

Die Flurbereinigung trägt mit diesen Maßnahmen zur Erhaltung des traditionellen Weinbaus und dem Erhalt der Kulturlandschaft an der Mosel bei und leistet nicht zuletzt damit einen Beitrag zur Stärkung des Fremdenverkehrs.

Gleichzeitig sind vorhandene Biotopstrukturen zu erhalten und zu sichern und durch sinnvolle landespflegerische Maßnahmen zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Das Landschaftsbild kann langfristig nur erhalten werden, wenn durch agrarstrukturelle Maßnahmen die Bewirtschaftung der Rebflächen gesichert wird.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Beschluss zur Einleitung des Verfahrens
einleitungsbeschluss.pdf




Einladung zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
ladung_vorstandswahl.pdf

 
5. Karten
 
Übersichtskarte
uebersichtskarte.pdfuebersichtskarte.pdf


 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Hans Theo Loosen
Anschrift:
Mittelstraße 12, 56818 Klotten
Telefon:
02671/5125
Email:
sonstige Mitglieder:
Fuchs, Bruno, Pommern
Knobloch, Patrick, Klotten
 
7. Mitarbeiter des DLR Westerwald-Osteifel in Mayen
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
56727 Mayen, Bannerberg 4
Email:
Landentwicklung-Osteifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Platen, Christoph
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ommerborn, Claudia
Sachgebietsleiter Landespflege:
Tenbuß, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Buhle, Stefan
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
16.60 ha
Anzahl der Beteiligten:
88
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Klotten
 
 
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