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Becherbach-Dorf [61885]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
mit Dienstsitz:
Simmern
Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Becherbach-Dorf wurde am 29.07.2019 die Schlussfeststellung erlassen.
letzte Aktualisierung:
08/08/2019
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
Verfahrenskarte:
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2. Ziele des Verfahrens
oben
Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren werden Maßnahmen der Landentwicklung ermöglicht und ausgeführt, wodurch ein Teil der im Dorferneuerungskonzept geplanten Maßnahmen verwirklicht werden.
Innerörtliche Teilbereiche der Straßen stehen nicht im Eigentum des jeweiligen Baulastträgers. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren soll die eigentumsrechtliche Übertragung auf das Land Rheinland-Pfalz, den Landkreis Bad Kreuznach und die Ortsgemeinde erfolgen.
Der Neuanlage und Reaktivierung von Fußwegen kommt insbesondere zur Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion der Ortsgemeinde Becherbach große Bedeutung zu.
Mit Hilfe von bodenordnerischen Maßnahmen im Flurbereinigungsgebiet wird die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrserschließung unterstützt.
Die Grenz- und Eigentumsverhältnisse in der Ortslage von Becherbach sind oftmals unklar. Auch sind in der alten Ortslage baurechtliche Missstände vorhanden.
Diese Überbauten (§ 912 BGB) sind eine stete Quelle nachbarrechtlicher Streitigkeiten und erschweren vielfach die sinnvolle Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Die Beseitigung der Überbauten kann im Zuge von Grenzregulierungen im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung erfolgen.
In Becherbach wurde von 1957 bis 1959 ein beschleunigtes Zusammen-legungsverfahren für die gesamte Gemarkung mit Ausnahme der Ortslage durchgeführt.
Das Liegenschaftskataster der Ortslage basiert heute noch weitestgehend auf der Messung aus dem Jahr 1841; die Qualität der Stückvermessung ist nicht einwandfrei.
Mit Hilfe der Bodenordnung sollen die unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse im Flurbereinigungsgebiet geregelt werden.
Damit wird sowohl ein im Interesse der Grundstückseigentümer als auch ein im öffentlichen Interesse liegendes einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Liegenschaftskataster geschaffen.
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
02/17/2000
Anordnungsbeschluss
02/22/2000
Wahl des
Vorstandes
der
TG
04/06/2000
Feststellung der
Wertermittlung
02/04/2009
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
09/06/2005
Planwunschtermin
12/01/2007
Allgemeiner
Besitzübergang
10/14/2008
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
10/14/2008
Eintritt des neuen Rechtszustandes
11/01/2009
Berichtigung der öffentlichen Bücher
11/12/2012
Schlussfeststellung
09/10/2019
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Oebheb.pdf
Öffentliche Bekanntmachung der Ausgleichshebung
vom 26.03.2014
Schlussfeststellung.pdf
Schlussfeststellung
vom 29.07.2019
5. Karten
oben
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitz der TG:
Karl Paul
Anschrift:
Buhlen 87, 67827 Becherbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Walter Wolffsabine Stotz-Buß
Uwe Krauß
Wolfgang Paulus
Guido Topp
7. Mitarbeiter des
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
in
Simmern
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
55469 Simmern, Schloßplatz 10
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
Gruppenleitung:
Schmitt, Norbert
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Nick, Christian
Sachgebietsleitung Landespflege:
Zmelty, Adrian
Sachgebietsleitung Bau:
Bernd, Daniel
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
46
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
290
Kosten:
222.900,00
Euro
Finanzierung:
80 % Zuschüsse
20 % Eigenleistungen
beteiligte Gemeinden:
Becherbach
9. Verfahrensbilder
oben
www.landentwicklung.rlp.de
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Vollmacht
Erklärung