Böbingen (LPF) [41170]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 23.11.2015 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.
Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 11/26/2015
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.

Das Flurbereinigungsgebiet umfasst im wesentlichen Acker- und Grünlandflächen entlang des Triefenbachs und des Modenbachs. Es besteht es zwei getrennt liegenden Teilgebieten nördlich und südlich der Ortslage.

 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Auf Antrag der Ortsgemeinde Böbingen und der Bauern-u. Winzerschaft Böbingen wurde eine projektbezogene Untersuchung (pU) für bodenordnerische Maßnahmen durchgeführt.

Aus Sicht der Landwirtschaft sind Verbesserungen bez. der Erschließung u. der Agrarstruktur erforderlich, während die Ortsgemeinde die bestehende Gewässerpflegeplanung am Triefenbach und Modenbach umsetzen möchte.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 07/11/2006
Anordnungsbeschluss 09/05/2006
Wahl des Vorstandes der TG 12/06/2006
Feststellung der Wertermittlung 09/27/2007
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11/21/2008
Planwunschtermin 04/09/2008
Allgemeiner Besitzübergang 11/05/2008
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 07/31/2009
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/15/2010
Berichtigung der öffentlichen Bücher 01/18/2010
Schlussfeststellung 01/05/2016
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Schlussfeststellung
    vom 23.11.2015


Archiv

    Anordnungsbeschluss
    vom 05.09.2006
anordnungsbeschluss.pdf
    Feststellung der Wertermittlung
    vom 27.09.2007
feststell_wert.pdf
    Bekanntmachung Offenlegung nach § 9 Absatz 3 UVPG
    vom 13.08.2007
uvp_offenlage_boebingen.pdf
    Vorläufige Besitzeinweisung + Überleitungsbestimmungen
    vom 05.11.2008
vorl_besitzeinweisung.pdfueberleitungsbestimmung.pdf
    Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 3 Nr. 4 UVPG
    vom 14.01.2009
unanfecht_plage_boeb.pdf
    Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
    vom 25.06.2009
vorlage des flurbereinigungsplanes.pdf
    Ausführungsanordnung
    vom 25.11.2009
 
5. Kartenoben
 
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Gerhard Staub
Anschrift:
Aussiedlerhof Staub, 67482 Böbingen
Telefon:
06327-1559
Email:
gstaub@t-online.de
sonstige Mitglieder:
Settelmeyer Gerhard
Pulg Gerhard
Renner Frank
Vogel Michael
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Wiesner, Carsten
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Lindenau, Steffi
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Hammel, Antoinette
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
184 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
215
Kosten:
0,3 Mio Euro
Finanzierung:
80 % Zuschüsse ( Bund, Land, EU )
20 % Eigenleistung ( VG Edenkoben )
beteiligte Gemeinden:
Altdorf, Böbingen, Freimersheim (Pfalz), Freisbach, Gommersheim
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung