Die Herkulesstaude, eine beeindruckende Pflanze

Der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) – auch Herkulesstaude genannt – wurde vor 1890 als Zierpflanze aus dem Kaukasus eingeführt und ist anschließend verwildert (=Neophyt). Da dieser Doldenblütler bei uns keine natürlichen Gegenspieler kennt und sehr konkurrenzstark ist ( bis 4 Meter hohe Staude mit ausgeprägter Pfahlwurzel, 10000 Samen), ist eine ständige Ausbreitung zu verzeichnen.
Die Ausdehnung erfolgt schwerpunktmäßig an Gewässer- und Straßenrändern, da der Samen gut schwimmfähig ist.
Aber auch über achtlos in der Landschaft entsorgte Pflanzenteile (mit Samenpotential) hat bereits eine Ausdehnung fernab von Gewässern stattgefunden. Anfangs wurde die dekorative und ansprechende Zierpflanze sogar von Gartenbesitzern kultiviert oder von Imkern gefördert, da sie gerne von Bienen angenommen wird.
Leider wurden erst spät die nachteiligen Effekte wahr- bzw. ernst genommen.
Hierzu gehören u. a.
  • Gefährdung für Gesundheit von Mensch und Tier (Cumarine im Pflanzensaft; Heracleum–Dermatitis)
  • erhöhte Erosionsgefahr an Bachläufen (im Winter Fläche blank)
  • Eindringen in land- und forstwirtschaftliche Flächen mit Ertragsverlusten bzw. vollständiger Flächenentwertung




Aufgrund dieser Problematik ist Jedermann ! aufgerufen, einer Ausbreitung entgegenzuwirken, sei es über Aufklärung oder mechanische Maßnahmen (heraushauen der Wurzelstöcke bis in mind. 15 cm Tiefe). Dabei ist unbedingt auf Anwenderschutzmaßnahmen zu achten.
Durch Abschneiden bzw. Abmähen der Pflanzen ist eine erfolgreiche Bekämpfung nicht möglich. Der schnelle Neuaustrieb der Altpflanze erlaubt eine erneute Samenbildung im gleichen Jahr.
Bei der SLVA Bitburg/Prüm laufen bereits seit zwei Jahren Versuche, auf chemischem Wege eine arbeitswirtschaftlichere und effektivere Lösung zu finden.
Zu bedenken ist, da keine Bodenherbizide eingesetzt werden, dass im nachhinein auflaufende Pflanzen nicht erfasst werden. Erste positive Erfahrungen wurden mit dem Pflanzenschutzmittel Garlon 2 gemacht. Dabei brachten Einzelpflanzenbe-handlungen bessere Wirkungsgrade als eine Flächenbehandlung. Sowohl der 1%ige Einsatz mit der Rückenspritze als auch die 33%ige Anwendung im Handdocht-streichverfahren brachten Wirkungsgrade über 90%. Zur Zeit laufen weitere Versu-che, um die Ergebnisse zu untermauern.




Einschränkend muss gesagt werden, dass seit dem 1. Juli 2001 die Indikationszulassung gilt. Das heißt, Pflanzenschutzmittel dürfen nur entsprechend der Gebrauchsanleitung von sachkundigen Personen auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forst-wirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden. Auf anderen Flächen ist in Rheinland-Pfalz über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und die Untere Landespflegebehörden bei der jeweiligen Kreisverwaltung eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.


Michael.Schaaf@dlr.rlp.de     www.DLR-Eifel.rlp.de